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Steuerersparnis durch Absetzen der Handwerkerleistungen

STEUERERSPARNIS DURCH ABSETZEN DER HANDWERKERLEISTUNGEN

Handwerkerrechnungen können Sie steuerlich geltend machen, zumindest für den Teil der Arbeitsleistung vor Ort, bei Fenstern also die Montagekosten. Folgendes gilt hier:

  • Lassen Sie Handwerker in Ihrer selbst genutzten Eigentumswohnung, Ihrem selbst bewohnten Eigenheim oder dem dazu gehörigen Grundstück für sich arbeiten, dürfen Sie 20 Prozent der Arbeitskosten von der Steuer absetzen. Anfahrtskosten und Verbrauchsmaterialien zählen auch dazu.
  • Die max. Steuerersparnis beträgt hier 1200€ im Jahr.
  • Abgesetzt werden dürfen nur Arbeiten, die dem Erhalt oder der Renovierung dienen – nicht aber solche, die etwas Neues schaffen.
Zuschüsse für Verbesserung des Einbruchschutzes (KFW-Programm 455)

ZUSCHÜSSE FÜR VERBESSERUNG DES EINBRUCHSCHUTZES (KFW-PROGRAMM 455)

Die KFW Bank fördert im Rahmen von Programm 455 – Altersgerecht Umbauen – einbruchhemmende Haustüren oder die Nachrüstung von Einbruchschutz an der bestehenden Haustüren und Fenstern. Der Zuschuss beträgt 20 Prozent für alle Investitionen bis 1.000 Euro und 10 Prozent für alle Maßnahmen darüber hinaus. Innerhalb von 12 Monaten kann nur ein Antrag pro Gebäude gestellt werden. Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Arbeiten im KfW-Zuschussportal gestellt, d.h. vor dem Einbautermin. Der Auftrag darf auch schon im Vorfeld erteilt werden.

Gefördert werden unter Anderem:

  • Nachrüstung von Sicherheitsbeschlägen an Fenstern und Türen
  • Erneuerung der Haustür oder Wohnungseingangstür gemäß RC2 Sicherheitsstandard
  • Alarmanlagen

Zuschuss für energetische Verbesserung von Bestandsgebäuden

Seit 0101.2021 läuft die Förderung von Einzelmaßnahmen wie dem Austausch von Fenstern über die BAFA.

Hier geht’s zum Förderprogramm

Wer seine Immobilie energetisch saniert und neue Fenster und Türen einbauen lässt, kann diese mit bis zu 20% der Investitionssumme fördern lassen. Die Förderung wird als Zuschuss nach erfolgreicher Umsetzung der Maßnahme ausgezahlt.

Für die Beantragung dieses Programms ist ein zugelassener Energieberater notwendig. Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche nach einem geeigneten Energieberater in Ihrer Nähe. Innerhalb von 12 Monaten kann nur ein Antrag pro Gebäude gestellt werden. Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.