Förderprogramme

Steuerersparnis durch Absetzen der Handwerkerleistungen

Logo steuerliche Abzugsfähigkeit von Handwerkerleistungen.
Handwerkerrechnungen können Sie steuerlich geltend machen, zumindest für den Teil der Arbeitsleistung vor Ort, bei Fenstern also die Montagekosten. Folgendes gilt hier:
  • Lassen Sie Handwerker in Ihrer selbst genutzten Eigentumswohnung, Ihrem selbst bewohnten Eigenheim oder dem dazu gehörigen Grundstück für sich arbeiten, dürfen Sie 20 Prozent der Arbeitskosten von der Steuer absetzen. Anfahrtskosten und Verbrauchsmaterialien zählen auch dazu.
  • Die maximale Steuerersparnis beträgt hier 1200€ im Jahr
  • Abgesetzt werden dürfen nur Arbeiten, die dem Erhalt oder der Renovierung dienen – nicht aber solche, die etwas Neues schaffen.

Steuerersparnis von 20% der Gesamtkosten bei der Steuererklärung

Seit 01.01.2020 können Sie alle energetischen Sanierungsmaßen an Ihrem selbstbewohnten Haus oder Ihrer selbstbewohnten Wohnung steuerlich geltend machen – über 3 Jahre (7%-7%-6%) verteilt und bis zu einer Maximalsumme von 40.000 €. Das bedeutet 20% der gesamten Kosten für alle Sanierungsmaßnahmen UND 50 % der Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung.

Gefördet werden Eigentümer von selbstbewohnten Häusern und Wohnungen, die älter sind als 10 Jahre
Die Kosten können ab dem Kalenderjahr, in dem die Sanierung abgeschlossen ist, geltend gemacht werden.
Fragen Sie dazu auch Ihrem Steuerberater.  

Zuschuss für energetische Verbesserung von Bestandsgebäuden

Logo Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Seit 0101.2021 läuft die Förderung von Einzelmaßnahmen wie dem Austausch von Fenstern über die BAFA.

Hier geht’s zum Förderprogramm.

Wer seine Immobilie energetisch saniert und neue Fenster und Türen einbauen lässt, kann diese mit bis zu 20% der Investitionssumme fördern lassen. Die Förderung wird als Zuschuss nach erfolgreicher Umsetzung der Maßnahme ausgezahlt.

Für die Beantragung dieses Programms ist ein zugelassener Energieberater notwendig. Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche nach einem geeigneten Energieberater in Ihrer Nähe. Innerhalb von 12 Monaten kann nur ein Antrag pro Gebäude gestellt werden. Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.

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